Bußgeld Katalog für Verkehrssünder wird erhöht
Ab Februar 2009 wird nach dem Bußgeld Katalog das Rasen, Drängeln und Rotlicht-Verstöße wesentlich teurer. Wer am Steuer unter Alkohol- und Drogenkonsum auffällt, dann verdoppeln sich die Geldbußen sogar.
Fahrzeugführer, die beim erstenmal mit Alkohol- und Drogenkonsum auffallen, zahlen 500 Euro Bußgeld, beim zweitenmal 1000 Euro und beim drittenmal 1500 Euro. Hinzu kommen vier Punkte und drei Monate Führerscheinentzug.
Die Drängler, die bei Tempo 100 km/h weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug einhalten, müssen 320 Euro statt bisher 200 Euro bezahlen.
Werden Fahrzeuge in Ortschaften mit überhöhtem Tempo erwischt, reicht die Strafe bis 680 Euro und 600 Euro außerhalb der Ortschaften.
Wird eine Ampel später als eine Sekunde nach dem Rot-Schalten überfahren, wird ein Bußgeld von 200 Euro statt bisher 125 Euro fällig.
Wird das unbefugte Parken von Behindertenplätzen missachtet, wird nach dem Bußgeldkatalog künftig 50 Euro statt 35 Euro bezahlen müssen.
Nicht alle Regelsätze für Verkehrsverstöße werden als ursprünglich geplant erhöht. Die Anhebung von Bußgelder betreffen die Hauptunfallursachen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Verkehrsdisziplin zu verbessern.



