Autokauf online zweiter Kauffertrag nach Auktionsende
Ein bei eBay verkauftes Auto wurde in der Produktbeschreibung „mit Sitzheizung“ angeboten. Nach dem Verkauf des Autos wurde ein zweiter Kaufvertrag aufgesetzt, in dem von der Sitzheizung nichts mehr erwähnt wurde. Als der Käufer die fehlende Sitzheizung beanstandete und sein Geld zurück forderte, verwies Ihn der Verkäufer auf den zweiten Kaufvertrag. Nach dem Urteil vom Landgericht Bielefeld macht ein Vertrag, der nach dem Kauf auf der Auktionsplattform geschlossen wurde, den zuvor getroffenen Vertrag nicht gegenstandslos.
Landgericht Bielefeld, Az.: 21 S 170/07



